LADEN ZU HAUSE
Viele Wohnungsbauunternehmen gehen die Schaffung von Ladeinfrastruktur proaktiv an, um möglichst vielen Mieter:innen das Laden ihrer Elektrofahrzeuge zu ermöglichen. Neben der Wohnraumvermietung spielt daher die Stellplatzvermietung für PKW eine wichtige Rolle. Geteilte Ladelösungen, bei denen die betroffenen Stellplätze in der Regel nicht vermietet werden, bleiben in diesem Fall meist ungeachtet.
Die angestrebten Lösungsansätze sehen die Elektrifizierung einer Vielzahl von Stellplätzen mit AC-Ladepunkten (Normalladen) vor, bei denen die Mieterinnen und Mieter ihre Elektrofahrzeuge nachts bis zu 14 Stunden mit bis zu 11 kW laden können. Selbst bei geringer Netzanschlusskapazität ermöglicht ein dynamisches Lastenmanagement der Stromlastreserven des Netzanschlusses, in Verbindung mit den langen Stand- und Ladezeiten, gewöhnlich eine ausreichende Zuladung für die Reichweitenbedarfe des nächsten Tages.
Das im Oktober 2020 in Kraft getretene Wohnungseigentümermodernisierungsgesetz (WEMoG) gibt Wohnungseigentümer:innen und Mieter:innen grundsätzlich das Recht, bauliche Maßnahmen für die Installation von Ladeinfrastruktur zum Laden ihrer Elektroautos auf eigene Kosten vorzunehmen.
Für Neubauten und bei größeren Gebäudesanierungen greift seit 2021 außerdem das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz, kurz GEIG, das bei einer bestimmten Stellplatzzahl die Vorrüstung von Ladeinfrastruktur vorschreibt. Unter anderem sieht das Gesetz vor, dass beim Bau neuer Wohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen künftig jeder Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel auszustatten ist.
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