Förderprogramm
Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2)
Fördergeber
Berlin (SenMVKU)
Förderberechtigt
Hauptverwaltungen und Bezirksverwaltungen, juristische Personen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen; öffentliche und private Unternehmen sowie Unternehmenskooperationen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin.
Fördergegenstand
6 Förderschwerpunkte, u.a.: Nachhaltige, multimodale städtische Mobilität
Förderhöhe
Förderquote beträgt i.d.R. 50% der förderfähigen Gesamtausgaben, kann aber bei sehr hohen Landesinteresse auf bis zu 90% angehoben werden.